In vielen Bereichen, etwa im Baugewerbe, gibt es bereits hohe gesetzliche Anforderungen an die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung. Auch bei der Gestaltung von Websites und ihren Inhalten ist Barrierefreiheit längst keine reine Nettigkeit mehr.
Barrierefreie Text- und Bildgestaltung ist zwar für normale private Websites nicht gesetzlich reglementiert. Allerdings gehört sie zu den wichtigen Kriterien, nach denen Suchmaschinen wie Google die Qualität einer Website beurteilen. Und das wirkt sich aufs Ranking aus. Wenn beispielsweise Bildern erklärende Texte zugeordnet sind, die sich sehbehinderte Menschen maschinell vorlesen lassen können, wird das algorithmisch positiv bewertet. Die betreffende Website ist dann im Ranking-Vorteil gegenüber einer ansonsten gleichgut gestalteten Seite ohne barrierefreie Inhalte.
Auch weil wir solche vermeintlichen Kleinigkeiten mitbedenken, solltet ihr für die Gestaltung eurer Websites mit uns sprechen: